German International School Cape Town

Schulgebühren

Finanzielle Unterstützung

Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich unsere Verwaltungsleiter: bursar@dsk.co.za

Bitte beachten Sie Folgendes

1    Zahlungsweise

  • Bareinzahlung nur auf das angegebene Bankkonto der DSK (Deutscher Schulverein, Nedbank Cape Town, Branch Code 100909, Kontonummer 1009 418114)
  • Der Zahlungsnachweis muss an die Email Adresse fees@dsk.co.za geschickt werden
  • Elektronische Zahlung (EFT) – Zahlungsnachweis wie oben
  • Bankeinzugsverfahren
  • Kreditkarte
  • Wird ein Bankeinzugsverfahren von der Bank nicht honoriert, ist der entsprechende Betrag unverzüglich in unser Konto ein zu zahlen oder eine Doppelbelastung wird im Folgemonat durchgeführt. Dabei entstehende Gebühren gehen zu Lasten der entsprechenden Zahlungsträgern.
  • Etwaige Bankgebühren werden dem Schulgeldkonto belastet.

Eine Bearbeitungsgebühr von 5% wird bei Eurozahlungen auf unser deutsches Konto erhoben.

2    Rabatt

  • Ein Rabatt von 3% auf Schulgebühren wird gewährt, wenn das Schulgeld für das gesamte Schuljahr bis zum Februar 2021 bezahlt wird. Dieser Rabatt trifft jedoch nicht auf etwaige Gebührenerhöhungen während des Jahres zu. Beim Abgang während des Schuljahres erlischt der Rabatt.

3    Zahlungszeitraum und Zahlungsverpflichtungen

  • Das Schulgeld, sowie alle sonstigen Beträge sind vierteljährlich nach Versand der Rechnung in voller Höhe zu zahlen.
  • Monatliche Zahlung kann auf Antrag mit Bankeinzugsverfahren gewährt werden und erfolgt über 10 Monate (Jan-Okt / Feb-Nov). Aussenstände auf dem Schulkonto müssen bis Ende November 2021 beglichen werden.

4    Außenstände und Zahlungsaufschub

  • Außenstände entstehen, wenn 30 Tage nach Rechnungsdatum die Rechnung nicht beglichen ist.
  • Eltern mit Außenständen werden angemahnt und die Angelegenheit wird nach Ablauf der Zahlungsfrist unverzüglich und ohne weitere Mitteilung den Anwälten der Schule zwecks Eintreibung übergeben. Alle hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der gemahnten Eltern. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen erlischt jeder Anspruch auf Teilnahme am Unterricht.

5    Ermäßigungen

  • Ermäßigungen können in besonderen Härtefällen, jedoch nicht rückwirkend, auf Antrag gewährt werden. Ermäßigungen gelten maximal für ein akademisches Jahr und müssen spätestens am Ende des 3. Quartals unaufgefordert neu beantragt werden.
  • Anträge von Antragstellern mit Außenständen werden erst dann bearbeitet, wenn diese Außenstände beglichen sind.
  • Die vom Finanzausschuss nach Prüfung des Antrags getroffene Entscheidung ist endgültig. Sie wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

6    Abmeldung

  • Abmeldungen müssen ein Quartal im Voraus eingereicht werden (schriftlich an secretary@dsk.co.za)
  • Bei Versäumnis der termingerechten Abmeldung ist das Schulgeld für das volle folgende Quartal zu zahlen. Die Abgabefristen für 2021 sind wie folgt: 19.03.21/18.06.21/17.09.21/03.12.21

Kapstadt, November 2020

Das „German Stream“- Abkommen zwischen der deutschen und der südafrikanischen Regierung sieht eine Änderung unserer Prüfungsbehörde vor. Dies steht im Einklang mit den anderen Deutschen Schulen im südlichen Afrika und verbessert die Qualität unserer Ausbildung an der DSK. Die Prüfungsbehörde, die für alle unsere Prüfungen zuständig ist, ist demnach nicht das Western Cape Education Department, sondern das Independent Examination Board (IEB).

Leider ist dieser Schritt mit zusätzlichen Kosten verbunden, die wir gezwungenermassen, an unsere Eltern weitergeben müssen. Die Eltern der Schüler der Klassen 10 bis 12 müssen daher eine Gebühr von R 550 pro Schuljahr entrichten.

  • Die Aufnahme von Gastschülern an der DSK ist sehr begrenzt. Ein Schulbesuch sollte in der Regel mindestens ½ Jahr dauern, in zwingenden Fällen kann eventuell auch ein kürzerer Zeitraum von einem Quartal genehmigt werden. Gastbesuche in unserem englischsprachigen Zweig sind nur in der 10. & 11. Klasse möglich. Die DSK behält sich das Recht vor, im Interesse einer effektiven Durchführung des Unterrichtes den Gastbesuch abzulehnen.

    Ein eintägiger Gastbesuch von Freunden und Verwandten an der DSK ist nach vorheriger Anmeldung (mindestens drei Tage im Voraus) bei der Schulleitung möglich .
    Ein Schnupperbesuch von maximal drei Tagen ist reserviert für Schüler, die unsere Schule kennenlernen möchten, z.B. im Rahmen eines anstehenden Schulwechsels.

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